Neuer Mehrwertsteuersatz für Kunstwerke

Neuester Stand (01.März 2014) ist folgender:

a)      Atelierverkäufe können weiterhin mit (nur) 7% MWSt. getätigt werden (!)

b)      Für Galeristen gilt die ermäßigte MWSt. von 7 % nicht mehr. Grund ist eine an die EU angepasste „Harmonierungsregel“, die dazu führt, dass der Galerist nun zwischen drei Varianten der Besteuerung wählen kann:

  1. Den vollen MWSt-Satz von 19 %
  2. Die sog. Differenzbesteuerung, d.h. 19% auf die Differenz von Einkaufs- und Verkaufspreis
  3. Die sog. 30% Pauschalmargensteuer im Rahmen der Differenzbesteuerung.

Bitte kontakten Sie in jedem Fall Ihren Steuerberater, damit Sie auf der sicheren Seite sind.

Wir beobachten nach wie vor ein starkes Nachfassen des Finanzamtes, wenn es um das Thema „Kunst“ geht. Das bezieht sich auf Ankauf/Verkauf von Kunstwerken und auch auf Dozententätigkeiten in (privaten) Akademien. Wir empfehlen dringend ein Gespräch mit Ihrem Steuerberater. Schaffen Sie klare Verhältnisse. Dies muss NICHT zu Ihrem Nachteil sein. Lassen Sie sich insbesondere auch wegen des Themas MWSt. beraten. In vielen Fällen verschenken Kunstschaffende hier Geld, weil sie z.B. die MWSt. beim Einkauf von Künstlermaterialien nicht absetzen.

Kommentare sind geschlossen.

Neuer Mehrwertsteuersatz für Kunstwerke

Neuester Stand (01.März 2014) ist folgender:

a)      Atelierverkäufe können weiterhin mit (nur) 7% MWSt. getätigt werden (!)

b)      Für Galeristen gilt die ermäßigte MWSt. von 7 % nicht mehr. Grund ist eine an die EU angepasste „Harmonierungsregel“, die dazu führt, dass der Galerist nun zwischen drei Varianten der Besteuerung wählen kann:

  1. Den vollen MWSt-Satz von 19 %
  2. Die sog. Differenzbesteuerung, d.h. 19% auf die Differenz von Einkaufs- und Verkaufspreis
  3. Die sog. 30% Pauschalmargensteuer im Rahmen der Differenzbesteuerung.

Bitte kontakten Sie in jedem Fall Ihren Steuerberater, damit Sie auf der sicheren Seite sind.

Wir beobachten nach wie vor ein starkes Nachfassen des Finanzamtes, wenn es um das Thema „Kunst“ geht. Das bezieht sich auf Ankauf/Verkauf von Kunstwerken und auch auf Dozententätigkeiten in (privaten) Akademien. Wir empfehlen dringend ein Gespräch mit Ihrem Steuerberater. Schaffen Sie klare Verhältnisse. Dies muss NICHT zu Ihrem Nachteil sein. Lassen Sie sich insbesondere auch wegen des Themas MWSt. beraten. In vielen Fällen verschenken Kunstschaffende hier Geld, weil sie z.B. die MWSt. beim Einkauf von Künstlermaterialien nicht absetzen.

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